SOZIALRECHT
Sie sind erwerbsgemindert oder schwerbehindert und mit Ihrem Bescheid nicht einverstanden?
Sie haben einen ablehnenden Bescheid bezüglich Ihrer Schwerbehinderung/Grad der Behinderung oder der Erwerbsminderungsrente erhalten? Oder Sie beziehen Leistungen nach Hartz IV und sind mit dem Bescheid nicht einverstanden?
Für jeden dieser Fälle stehen wir Ihnen zur Verfügung und sind bereit, mit Ihnen Ihre Ansprüche vor dem Sozialgericht durchzusetzen. Wichtig ist, dass Sie rechtzeitig gegen den Bescheid, der Ihnen zugestellt wird, das Rechtsmittel des Widerspruchs einlegen, und zwar innerhalb einer Frist von einem Monat. Ansonsten ist der Klageweg abgeschnitten.
Kosten?
Sind Sie rechtsschutzversichert, dann deckt die Versicherung in der Regel die Kosten für das Klageverfahren. Ansonsten haben Sie die Möglichkeit, für das Klageverfahren auch Prozess- kostenhilfe in Anspruch zu nehmen. In beiden Fällen ist dann die Führung des sozialrechtlichen Verfahrens für Sie kostenfrei.
Ihren Ansprechpartner in sozialrechtlichen Fragen können Sie unter der oben angegebenen Telefonnummer erreichen.
Unsere Kanzlei liegt zentral in Willich, so dass Sie uns auch aus Meerbusch, Krefeld, Tönisvorst und Viersen gut mit dem Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen können.